Der Spardruck auf ARD, ZDF, Deutsche Welle und Deutschlandradio hat sich verschärft. Gleichzeitig müssen wir uns einer Glaubwürdigkeitsdebatte stellen.
Die AGRA sieht mit großer Sorge, dass im Zuge der Sparmaßnahmen Inhalte und Qualität auf der Strecke bleiben.1
Die Redakteursvertreter der öffentlich-rechtlichen Sender empfehlen den Verantwortlichen dringend, zunächst die inhaltlichen Prioritäten festzulegen und erst danach zu entscheiden, welche Programme oder Sendungen verzichtbar sind. Die redaktionellen Mitarbeiter müssen in die Veränderungsprozesse einbezogen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass durch Sparen, Personalabbau in den Redaktionen, weitere Verdichtung der Arbeit und zusätzliche Belastung der Programmmitarbeiter die Qualität des gesamten Angebots sinkt.
In der gegenwärtigen Debatte über die Daseinsberechtigung der öffentlich-rechtlichen Sender dürfen keine Zweifel an der Qualität entstehen.
Durch den Krieg in der Ukraine erhalten diese Überlegungen eine neue Aktualität. Unsere Berichterstattung steht unter besonderer öffentlicher Beobachtung und in der Kritik – oft nicht zu Recht. Leider sind aber Fehler in der Berichterstattung vorgekommen. Fehler passieren, aber wir sind überzeugt, dass sie durch wachsende Belastungen und zunehmenden Zeitdruck systemimmanent geworden sind.
Wir fordern die Intendanten und Programmdirekoren erneut auf, Arbeitsbedingungen für die Programmmitarbeiter zu schaffen, die ausreichend Zeit für gründliche Recherche und sorgfältiges Arbeiten bieten.
Gerade in dieser Zeit sind Redakteursvertretungen in allen Sendern wichtig, um die Diskussion über Inhalte und öffentlich-rechtliches Programm zu führen und in Programmkonflikten Ansprechpartner zu sein. Die AGRA hält es für inakzeptabel, dass es in einigen wenigen Sendern Redakteursstatute und starke Redakteursvertretungen nach wie vor nicht gibt. Dort scheitert es an den Hierarchien der Häuser und am Gesetzgeber.
- Die AGRA hat schon früher und mit anderem Anlass darauf hingewiesen, dass Redakteure als die Berufsgruppe gestärkt werden muss, die den Rundfunkauftrag in besonderem Maße erfüllt und sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht bezogen.